Brandschutz in Sportstätten

Brandschutz ist mehr als nur eine technische Notwendigkeit – er ist ein zentraler Bestandteil der Sicherheitskultur in Sportstätten. Ob für Sportlerinnen und Sportler, Zuschauende oder Mitarbeitende: Ein wirksames Brandschutzkonzept schützt Leben, Sachwerte und sichert den laufenden Betrieb.

In vielen Vereinen und Einrichtungen wird das Thema jedoch oft vernachlässigt oder nur oberflächlich betrachtet. Dabei ist klar: Wer frühzeitig vorbeugt, minimiert Risiken und handelt im Sinne aller Beteiligten.

Die Verantwortung liegt klar geregelt bei den Betreibenden der Sportstätte – sei es die Kommune, ein Verein, ein Verband oder ein privater Träger. Sie müssen sicherstellen, dass alle baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen dem aktuellen Stand der Vorschriften entsprechen. Rechtsgrundlagen finden sich unter anderem in der Arbeitsstättenverordnung (§ 3 ArbStättV), in den Landesbauordnungen sowie in spezifischen Sonderbauvorschriften.

Für öffentlich zugängliche oder größere Sportanlagen sind regelmäßige Brandschutzbegehungen gesetzlich vorgeschrieben. Je nach Nutzung und Bauart der Anlage kann eine jährliche Prüfung verpflichtend sein. Ergänzt werden diese durch technische Wartungen, Evakuierungsübungen und Schulungen des verantwortlichen Personals.

Ein professioneller Umgang mit Brandschutz ist daher nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern Ausdruck eines verantwortungsvollen und vorausschauenden Umgangs mit der Sicherheit im Sport.

Dabei unterstützen wir Sie gerne!



Bei Interesse oder Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an das Team der Stiftung Sicherheit im Sport:

beratung@sicherheit.sport