Brandschutz ist mehr als nur eine technische Notwendigkeit – er ist ein zentraler Bestandteil der Sicherheitskultur in Sportstätten. Ob für Sportlerinnen und Sportler, Zuschauende oder Mitarbeitende: Ein wirksames Brandschutzkonzept schützt Leben, Sachwerte und sichert den laufenden Betrieb.
In vielen Vereinen und Einrichtungen wird das Thema jedoch oft vernachlässigt oder nur oberflächlich betrachtet. Dabei ist klar: Wer frühzeitig vorbeugt, minimiert Risiken und handelt im Sinne aller Beteiligten.
Die Verantwortung liegt klar geregelt bei den Betreibenden der Sportstätte – sei es die Kommune, ein Verein, ein Verband oder ein privater Träger. Sie müssen sicherstellen, dass alle baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen dem aktuellen Stand der Vorschriften entsprechen. Rechtsgrundlagen finden sich unter anderem in der Arbeitsstättenverordnung (§ 3 ArbStättV), in den Landesbauordnungen sowie in spezifischen Sonderbauvorschriften.
Für öffentlich zugängliche oder größere Sportanlagen sind regelmäßige Brandschutzbegehungen gesetzlich vorgeschrieben. Je nach Nutzung und Bauart der Anlage kann eine jährliche Prüfung verpflichtend sein. Ergänzt werden diese durch technische Wartungen, Evakuierungsübungen und Schulungen des verantwortlichen Personals.
Ein professioneller Umgang mit Brandschutz ist daher nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern Ausdruck eines verantwortungsvollen und vorausschauenden Umgangs mit der Sicherheit im Sport.
Dabei unterstützen wir Sie gerne!
Schnittstellen zwischen Sportbetrieb und Brandschutz
In Sportstätten gibt es zahlreiche Bereiche, in denen der Brandschutz eine zentrale Rolle spielt:
Eine Unterstützung für eine richtige Gefahrenbeurteilung durch mögliche Lösungen und Empfehlungen, wie Sie eventuelle Mängel beheben können. Weiter umfasst unser Angebot:
-
- Zuschauerbereiche: Besondere Anforderungen an Flucht- und Rettungswege.
- Brennbare Materialien: Einsatz von Bannern, Stoffvorhängen, Werbeplanen sowie Kabeln und Elektrogeräten.
- Lagerräume: Aufbewahrung von Gefahrstoffen wie Reinigungsmitteln oder Lithium-Ionen-Akkus.
- Temporäre Bauten: Tribünen, Zelte oder Verkaufsstände bei Veranstaltungen unterliegen speziellen Brandschutzregelungen.
- Vielfältige Nutzergruppen: Anpassung des Brandschutzes für Kinder, ältere Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität.
- Flucht- und Rettungswege: Diese müssen jederzeit frei, gut sichtbar und gemäß den aktuellen Vorschriften ausgeschildert sein.
- Dokumentation: Vorhandensein von Brandschutzkonzepten, Feuerwehrplänen, Fluchtwegplänen, Prüfprotokollen und Nachweisen über Brandschutzunterweisungen.
Gutachten und Nicht-Standard-Sportstätten
Was leisten wir?
Wir bieten umfassende Unterstützung im Bereich Brandschutz für Sportstätten:
- Beratung: Durch zertifizierte Brandschutzexperten
- Begehungen und Risikobewertungen: Vor-Ort-Analysen zur Identifikation von Gefahrenquellen.
- Erstellung oder Fortschreibung von Brandschutzordnungen: Individuell angepasst an Ihre Einrichtung.
- Schulungen und Workshops: Für Mitarbeitende und Verantwortliche in Vereinen und Organisationen.
Zielgruppe
- Sportvereine und -verbände
- Kommunale und private Betreiber von Sportanlagen
- Schulen und Hochschulen mit Sportstätten
- Veranstalter von Sportevents
Durch unsere Unterstützung profitieren Sie von:
- Rechtssicherheit: Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
- Haftungsminimierung: Reduzierung von Risiken für Träger und Verantwortliche
- Vertrauen: Sicherheit für alle Nutzerinnen und Nutzer Ihrer Sportstätte
- Prävention: Frühzeitige Erkennung und Beseitigung von Risiken.
Kosten
Jede Sportstätte ist anders – deshalb erstellen wir unsere Brandschutzangebote individuell. Größe, Nutzung und Beratungsbedarf fließen in ein maßgeschneidertes Konzept ein, das exakt auf Ihre Anforderungen zugeschnitten ist.
Bei Interesse oder Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an das Team der Stiftung Sicherheit im Sport:
beratung@sicherheit.sport