Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand. Insbesondere achtet er darauf, dass der Stiftungszweck dauernd und nachhaltig erfüllt wird und das Stiftungsvermögens erhalten bleibt.
Der Aufsichtsrat erlässt eine Geschäftsordnung für den Vorstand.
Er ist im Einzelnen insbesondere zuständig für:

  • die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes, des Kuratoriums und des Beirats,
  • die Kontrolle der Haushalts- und Wirtschaftsführung einschließlich Verabschiedung des Wirtschaftsplans,
  • die Feststellung der Jahresabrechnung,
  • die Entlastung des Vorstands,
  • die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die
  • die Beschlussfassung über die Auflösung der Stiftung.

Mitglied des Vorstands der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG (www.arag-sport.de), Vorsitzender des Aufsichtsrats

Vorstandsmitglied des Landessportbundes NRW e. V., stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats

Vorsitzender der Geschäftsführung bei Himmelseher Sportversicherung, (Erwin Himmelseher Assekuranz-Vermittlung GmbH & Co. KG, www.himmelseher.com)

Geschäftsführer der TÜV SÜD Management Service GmbH (www.tuev-sued.de)

Leiterin des Lehr- und Forschungsbreichs Sportmedizin und Sporternährung der Fakultät für Sportwissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum.

Vorstand Sportentwicklung Deutscher Olympischer Sportbund.