Verhaltensprävention

Hinweise zu Materialnutzung und Hilfestellungen für die Übungsleitung.

Übergeordnete Handlungsfelder der Prävention im Sport

Will man den Verletzungsgefahren entgegenwirken, gilt es vier übergeordnete Felder der Prävention bei der Auswahl geeigneter Präventivmaßnahmen in Betracht zu ziehen.
Dabei soll die Verbesserung der sportlichen Leistungsfähigkeit aufgrund seiner unmittelbaren Bedeutung und Zugänglichkeit für die Übungsleitung, Trainer/innen und die betreuten Sportler/innen im Vordergrund stehen.
In Anbetracht der typischen Verletzungsmuster im Breitensport und mit Blick auf den aktuellen Stand der Sportwissenschaft stellen die folgenden Bereiche des körperlichen Trainings in der Regel die zentralen Säulen verletzungspräventiver Sportprogramme dar:

Basisübungen zur Prävention

  1. Kräftigung und Stabilisation
  2. Beweglichkeit und Mobilisation
  3. Sensomotorisches Training
  4. Koordinationstraining

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es das übergeordnete Ziel aller oben genannten Bereiche ist, die vorhandenen athletischen und koordinativen Defizite bestmöglich aufzuarbeiten.
Die Sportler/innen werden somit für die Situationen widerstandsfähig gemacht, die zu Verletzungen führen können, aber nicht zwangsläufig führen müssen.
Kritische Situationen können von ihnen im Voraus antizipiert und vermieden werden.

Quelle: Christian Klein & Patrick Luig: Basisübungen zur Prävention von Sportverletzungen. Ruhr-Universität Bochum, Lehrstuhl für Sportmedizin und Sporternährung, Bochum, März 2013 (http://www.vibss.de/sportpraxis/praxishilfen/praevention-gesundheitsfoerderung/praevention-von-sportverletzungen/)

 

Grundverständnis für sicheres und gesundheitsorientiertes Sporttreiben

Als Übungsleitung trägt man die Verantwortung, das Übungsstunden, egal mit welcher Zielgruppe gearbeitet wird, sicher, reibungslos und gesundheitsorientiert ablaufen.

Alle Hinweise sollen helfen, dass die Übungsleitung ihrer Verantwortung besser nachkommen und trotzdem die Freude an der Leitung von Übungsstunden behalten kann.

In folgenden organisatorischen und rechtlichen Bereichen trägt die Übungsleitung die Verantwortung.

  • Verpflichtungen und Aufsichtspflicht der Übungsleitung
  • Planung und Vorbereitung der Übungsstunde
  • Information und Kommunikation
  • Sportstätten
  • Sportgeräte
  • Verhalten bei Unfällen / Notfällen
(c) LSB NRW

Sicherheitsbildung / Sicherheitssensibilisierung

Durch das Handeln der Übungsleitung sollen die TN die wesentlichen Grundsätze sicherheitsorientierten Sporttreibens kennen lernen und damit in die Lage versetzt werden, Risikoquellen selbst zu erkennen, sich Sachkompetenzen anzueignen, um eigenverantwortlich sicherheitsbewusst handeln zu können.

Dies bedeutet in der Sportpraxis für das Handeln der Übungsleitung (ÜL):

  • Die ÜL berücksichtigt die Zielgruppe
    Die ÜL hat z.B. Risikoquellen für Kinder/Jugendliche/Erwachsene/Senioren bzw. deren „Risikofreude“ richtig einzuschätzen. Sie hat ihre „Pappenheimer“ im Blick.
  • Die ÜL schaut genau hin
    Wie werden z.B. Geräteaufbauten vorgenommen, wie der Übungsbetrieb organisatorisch läuft oder wie einzelne Gruppenmitglieder / die Gruppe sich untereinander verhalten.
  •  Die ÜL hört aufmerksam hin
    Wie lauten z.B. Nachfragen zur Aufgabenstellung, welche Kommentare werden in Spielsituationen untereinander abgeben oder welche Gefühle werden zum Ausdruck gebracht.
  •  Die ÜL schaut weitsichtig voraus (antizipiert)
    Wie kann sich z.B. eine relativ offene Aufgabenstellung entwickeln, wie wirkt sich ein zu lasches Einschreiten als Schiedsrichter/in möglicherweise aus, welche Haltung kann sich innerhalb der Gruppe breit machen bei diesem oder jenem Leitungsverhalten.
  • Sicherheitsvorkehrungen
    Sicherheitsvorkehrungen zielen darauf ab, prophylaktisch Risikoquellen auszumachen und dann auch auszuschalten, die das körperliche, ebenso aber auch das psychische Wohlbefinden der “Schützlinge“ gefährden können. Sicherheitsvorkehrungen sollen damit vor Schäden oder Verletzungen jeglicher Natur vorbeugen.

    (c) LSB NRW

Abgeleitet aus den Risikoquellen bündeln sich im Wesentlichen die Sicherheitsvorkehrungen um folgende zu bedenkende Aspekte:

  • ÜL und TN tragen geeignete Kleidung, dem Sporttreiben angemessene Sportschuhe, z.B. keine Joggingschuhe in der Halle.
  • ÜL und TN haben Uhren/Schmuck abgelegt, Haarspangen/Piercings sind abgelegt oder ausreichend abgeklebt (z.B. mit Tape).
  •  Kenntnis der Sportstätte und Sportgeräte sowie ihr aktueller Zustand z.B. Sporthallenbegehung, Überprüfung von Sportgeräten vor der Verwendung auf Funktionssicherheit und äußerlich erkennbare Mängel, z.B. gesplitterter Barrenholm oder große Einsinktiefe bei Matten. Sportgeräte, die nicht mehr funktionssicher sind, werden sofort für jede weitere Benutzung gesperrt (Kennzeichnung) und so verwahrt, dass sie nicht irrtümlicherweise benutzt werden (Mängelmeldung an Verein / Schule / Träger der Halle / Sicherheitsbeauftragten).
  •  Sachgerechter Umgang mit Geräten z.B. keine Zweckentfremdung wie Transport von Kindern auf „rollenden Geräten“ wie z.B. Mattenwagen (siehe auch: Recht und Versicherungen – grob fahrlässiges Handeln), Tore (Hand-/Fußball) sind gegen Kippen gesichert.
  • Wahrgenommene Aufsichtspflicht, z.B. Belehrung durch ÜL: während des Geräteaufbaus bzw. – abbaus besteht absolutes Übeverbot.
  • Wahl des geeigneten Ordnungsrahmens, z.B. ausreichender Abstand der TN zueinander, alle Türen und Geräteraumtore sind während des Übungsbetriebes geschlossen. Nicht mehr benötigte Sportgeräte werden weggeräumt, um unnötige Gefährdungen von TN zu vermeiden. Während des Übungsbetriebes halten sich keine TN (insbesondere Kinder) im Geräteraum auf.
  • Angemessene Belastungsdosierung, z.B. keine Überforderung, Abbruch eines Spiels bei offensichtlichen Ermüdungserscheinungen der TN.
  • Wahl der richtigen Hilfe- bzw. Sicherheitsstellung: z.B. ‚Knackpunkt’ einer Übung im Blich haben, die TN sind mit der Hilfe- und Sicherheitsstellung vertraut, Hilfestellung geben nur TN, die dazu in der Lage sind.
  •  Selbst- und fremdverantwortliches Verhalten, z.B. Rücksichtnahme, eigenverantwortlich sicherheitsbewusstes Handeln.
  • Kenntnis der Rettungskette und der einzelnen Glieder z.B. Erste-Hilfe-Maßnahmen.

 

Umgang mit Sportgeräten

Aufbau der Geräte

Beim Einsatz von Sportgeräten, insbesondere Großgeräten, in Übungsstunden sind neben der vorangegangenen Sichtprüfung auf die Funktionsfähigkeit jedes einzelnen Gerätes folgende Maßnahmen zu beachten:

  • Während des Aufbaus ist keine Nutzung des Gerätes erlaubt
  • Für einen vorschriftsmäßigen Aufbau des Gerätes sorgen
  • Aufbaukontrolle nach erfolgtem Aufbau des Gerätes
  • Abstände der Geräte zueinander kontrollieren
  • Umgebung um das Gerät sichern z.B. durch Turnmatten und keine Gegenstände im näheren Umkreis (ca. 2-3 m)

 

Abbau der Geräte

Aber nicht nur beim Aufbau der Geräte sind sicherheitsrelevante Maßnahmen zu beachten, sondern auch beim Abbau der Geräte.

  • Während des Abbaus ist keine Nutzung des Gerätes erlaubt
  • Für einen vorschriftsmäßigen Abbau des Gerätes sorgen
  • Kontrolle, ob das Gerät ordnungsgemäß abgestellt wurde und ggf. Gerätesicherungen festgestellt sind

Beim Einsatz einiger Großgeräte, wie z.B. beim Großen Trampolin, ist vor der Nutzung durch die Übungsleitung in der Übungsstunde eine gesonderte Schulung nachzuweisen.

(c) LSB NRW

 

Grundregeln des Matteneinsatzes

Um die Beanspruchungen des aktiven und passiven Bewegungsapparates der übenden Personen zu vermindern, ist einerseits das Bewegungsverhalten zu beachten und andererseits die richtige Auswahl der Matten notwendig.

Der richtige Einsatz von Matten setzt voraus, dass die Matten intakt sind und nicht über das beim Tragen gewöhnliche Maß hinaus geknickt, gebogen und hierdurch beschädigt werden. Stark geknickte oder gebogene Matten sollten nicht mehr bei üblichen Landesituationen benutzt werden. Beschädigte Matten müssen aussortiert oder dauerhaft gekennzeichnet werden, wenn sie im Rahmen der alternativen Nutzung eingesetzt werden sollen (allerdings nicht für Landesituationen!).

Bereits bei Landungen ab einer Höhe von 30 cm sind Matten zu verwenden, wenn die Landung nicht aktiv von den Übenden ausgeführt werden kann.

 

  • (c) Bilddatenbank des Landessportbundes Nordrhein-WestfalenTurnmatten sollten für Höhen bis etwa 60 cm eingesetzt werden. Für den Primarstufenbereich sind Turnmattenmit einer geringeren Schaumstoffdichte aufgrund ihrer Weichheit für Landehöhen bis 1,00 m geeignet. Ab den Jahrgangsstufen 9 und 10 sollten diese leichten Turnmatten nicht mehr als Landeflächen eingesetzt werden.
  •  5.8.2_Niedersprungmatte 526Niedersprungmatten sollten bis zu einer Höhe von 1,20 m als Landefläche gewählt werden, dabei wird eine Mattendicke von 15 cm vorausgesetzt. Für 20 cm dicke Matten wird eine Höhe bis zu 1,40 m empfohlen. Bei der Sprunghöhe von 60 cm entstehen bei Ladungen auf Niedersprungmatten bereits geringere Belastungen als auf Turnmatten.
  • 5.8.2_Weichbodenmatte 526Weichbodenmatten sind grundsätzlich nur für flächige Landungen einzusetzen, nicht für punktuelle Landungen. Die relativ große Einsinktiefe stellt bei Landungen auf den Füßen und Händen eine hohe Verletzungsgefahr dar.
  • 5.8.2_Kombimatte 526Landungen mit Fußsprüngen vom Minitrampolin sollten, sofern Drehbewegungen gefordert werden, auf Niedersprungmatten oder auf eine Kombination von Weichböden mit aufgelegten Turnmatten erfolgen, nicht auf eine Weichbodenmatte. Weichböden können bei flächigen Landungen eingesetzt werden, wenn ein sinnvoller Einsatz einer Niedersprungmatte nicht mehr möglich ist und es aufgrund der Aufgabenstellung ausgeschlossen ist, dass es zur einer Drehbewegung um die Körperlängsachse im Landevorgang kommen kann.

 

Bei der Ausführung einer aktiven Landung können eingesetzt werden:

  • Gerätturnmatten bis zu einer Höhe von 1,20 m und
  • Niedersprungmatten bis zu einer Höhe von 1,80 m

 

Helfen und Sichern

Griffe zum Helfen und Sichern werden in den Phasen des Lernens von verschiedenen Bewegungen benötigt.

Der Unterschied zwischen Helfen und Sichern ist …

Helfen ist ein bewusstes, aktives Eingreifen in den Bewegungsablauf, das dem/der Übenden das Gelingen einer gestellten Aufgabe erleichtern soll.
Sichern ist ein abwartendes Verhalten, damit – wenn nötig – der/die Übende bei Misslingen der Aufgabe vor Verletzungen wirksam geschützt werden kann.

Anwendung finden Helfer- und Sicherungsgriffe bei vielen Gelegenheiten des Bewegungslernens insbesondere im Turnen (auch an Geräten), aber auch bei verschiedenen Formen des Umgangs mit Geräten, beim Abenteuersport, bei Akrobatik usw.

Die wichtigsten Helfergriffe:

5.10_Klammergriff
Oberarmgriff

 

Drehgriff (c) Bilddatenbank des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen
Drehgriff

Bei der Sicherheitsstellung werden die jeweiligen Positionen vor der Bewegungsausführung so eingenommen, dass jederzeit ein helfender Zugriff vollzogen werden kann. Bei der personellen Zusammenstellung von Übenden und Helfenden/Sichernden ist darauf zu achten, dass die Helfer/innen in der Lage sind, im Zweifelsfall das Körpergewicht des/der Übenden zu tragen.

Grundregeln beim Helfen und Sichern

  • Eindeutige Situationen schaffen!
    Bei der Einführung oder Anwendung von Helfergriffen ist darauf zu achten, dass Helfende und Turnende eindeutige Situationen herstellen, z. B. Verständigung über das Übungsteil.
  • Voraussetzungen beachten!
    Als Orientierungsmerkmale für Gruppen- oder Paarbildung dienen insbesondere Körpergröße und Körpergewicht sowie die Kenntnisse über den Bewegungsablauf. Den Helfergriff so nah wie möglich an der Hauptmasse (Rumpf) des Körpers ansetzen! Geeignete Ansatzpunkte für das nahe Greifen an der Hauptmasse des Körpers sind der Oberarm im Bereich der Achselhöhlen oder in Schrittnähe am Ansatz des Oberschenkels. Niemals darf sich ein Gelenk zwischen zwei Ansatzpunkten der Helfergriffe befinden oder der Griff auf einem Gelenk angesetzt werden!
  • Der Helfer/Die Helferin muss so lange helfen, bis die Übung abgeschlossen ist!
    Der Helfer/Die Helferin muss den Turnenden so lange unterstützen, bis dieser sich sicher in einer ruhenden Position befindet.

 

Risikomanagement

Um sicheres und gesundes Sporttreiben zu gewährleisten muss die Übungsleitung sich an Grundregeln halten.

Hierzu gehören

  • Planung und Vorbereitung der Sportstunde
  • Angemessene Übungsauswahl
  •  Angemessene Sportschuhe /-bekleidung
  •  Ablegen von Schmuck und Uhren
  •  Lange Haare zusammen binden
  •  Kein Kaugummi im Mund
  •  Pünktlichkeit
  •  Mitteilungspflicht
  •  Sport und akute Erkrankungen beachten
  •  Helfen und Sichern
  •  Umgang mit Geräten
  •  Konzentrierte Mitarbeit
  •  Auf Unfallgefahren hinweisen
  •  Selbstkompetenz
  •  Soziale Komponenten
  •  Erfüllung der Aufsichtspflicht
  •  usw.

 

Kompetenzen der Übungsleitung

Die Übungsleitung muss über ein hohes Maß an Kompetenzen verfügen, um ein gutes Risikomanagement im Übungs- und Wettkampfbetrieb zu gewährleisten.

Dazu gehören folgende Kompetenzen:

  • Sozialkompetenz
  •  Fachkompetenz
  •  Methoden- und Vermittlungskompetenz
  •  Strategische Kompetenz

Hinsichtlich der Qualifikation von Übungsleitungen sollte auch auf folgende Aspekte geachtet werden:

  • 1. Hilfefähigkeit
  •  Rettungsfähigkeit
  •  Fortbildungen
  •  Dauer der Beschäftigung
  •  Kennt Abläufe bei Mängelfeststellung
  •  Kennt Notrufnummern
  •  Kennt spezielle Gegebenheiten für Anfahrt von Rettungswagen
  •  Kann auf Verbandmaterial zugreifen
  •  Kennt Ansprechpartner/innen für Unfallmeldungen
  •  Kennt spezielle Gefährdungen der jeweiligen Sportart
  •  Kennt individuelle Risiken der jeweiligen Teilnehmer/innen

 

Umgang mit personenverbundenen Risikoherden

Die Übungsleitung hat eine Vorbildfunktion und sollte daher die personengebundenen Risikoherde kennen und möglichst gering halten.

Dazu gehören

  • Passende Sportkleidung, an die jeweilige Sportart angepasst
  • Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) einsetzen (z.B. Protektoren, Schutzhelme)
  • Überprüfung der materiell– technischen Bedingungen (bauliche Gefahren, Sportgeräte usw.)
  • Sich selbst bei der Sportausübung nicht überschätzen (Vormachen bei ungenügender Erwärmung, oder bei Selbstüberschätzung der eigenen Belastbarkeit, eigene Erschöpfung)
  •  Gute Vorbereitung vor der Übungseinheit (Hallencheck)
  •  Erfüllung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht
  • Umgang mit Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenkonsum

Umgang mit Medikamenten

In Bezug auf Medikamente sollte die Übungsleitung Kenntnisse von Wirkungen von Wirkstoffgruppen / Medikamenten haben.

Insbesondere beim Sport in der Rehabilitation sind besondere Kenntnisse von Krankheiten und Wirkstoffen von Medikamenten wichtig. Hier stehen vor allem die belastungsrelevanten Medikationen im Vordergrund – Medikamente, die Herzarbeit, den Stoffwechsel und das Gerinnungssystem beeinflussen.

  • Die Herzarbeit wird am deutlichsten durch Betarezeptorenblocker beeinflusst. Bei Kalziumantagonisten steigt die Herzfrequenz in Ruhe und Belastung leicht an. Die meisten Herz- Kreislaufpräparate sind belastungsneutral.
  • Medikamente bei Diabetikern können bei Belastung häufig den Blutdruck senken – bis hin zu Hypoglykämie-Symptomen.
  • Sogenannte Statine, Medikamente zur Senkung des Blutlipidprofils machen gelegentlich muskuläre Probleme, die sich bei Belastung verstärken können.
  •  Bedenkenswert sind Medikamente zur Gerinnungsfähigkeit des Blutes. ASS ist unproblematisch bei der Beeinflussung der Thrombozytenfunktion. Das Medikament Marcumar ist wegen des Blutungsrisikos als bedenkenswert einzuschätzen. Da es sehr häufig eingesetzt wird, sollte die ÜL Kenntnis haben, dass bei Prellungen, Stürzen etc. ein erhöhtes Blutungsrisiko besteht. Das hat zur Folge, dass bzgl. der Sportausübung gewisse Einschränkungen gelten müssen.

 

Es wird empfohlen, die Teilnehmer/innen eines Sport- und Bewegungsangebotes im Vorfeld einen Anamnesebogen ausfüllen zu lassen, der die Übungsleitung über Vorerkrankungen und Medikationen informiert.

Drehgriff (c) Bilddatenbank des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen
(Beispiel für einen Anamnesebogen aus Ausbildungsmaterialien für Übungsleiter/innen „Sport in der Prävention“, DSB, 2004)

Organisatorische Aspekte

Von Seiten des Vereins sollten folgende organisatorische Aspekte geregelt sein:

  • Die Übergabe von Sportgeräten und Sportstätten ist geregelt.
  • Die Erfüllung der Aufsichtspflicht ist klar.
  •  Die rechtliche Situation für die Übungsleitung ist geklärt.
  •  Die Zuständigkeiten bei Mängeln sind geklärt.
  •  Die Zuständigkeiten innerhalb des Vereins sind transparent.
  •  Wer organisiert die Zuständigkeiten?