Verantwortung und Wertorientierung
Verantwortung im Sportverein
Versicherung und Haftung im Sportverein
Von den Sportvereinen eingesetzte Personen können auf eine umfangreiche Absicherung im Bereich der Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung durch den Sportversicherungsvertrag zurückgreifen, den die Sporthilfe NRW e.V. mit der ARAG abgeschlossen hat.
Darüber hinaus können Übungsleitungen, die ausschließlich im Rahmen des sogenannten Übungsleiterfreibetrages tätig sind, auch auf den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung zurückgreifen.
Je nach Auftraggeber (Verein oder Schule) gibt es verschiedene gesetzliche Unfallversicherungsträger (VBG oder Landesunfallkasse). Damit unterliegt das Handeln auch unterschiedlichen Weisungen der Auftraggeber, die zu beachten sind.
Wenn Mitarbeiter/innen im Rahmen ihrer Vereinstätigkeit oder auch bei schulischen Veranstaltungen die geltenden Bestimmungen zur Aufsichtspflicht verletzen und es – durch eine Aufsichtspflichtverletzung bedingt – zu einem Unfall kommt, kann dies vor allem straf- und zivilrechtliche Folgen haben.
Grundsätze der Aufsichtspflicht im Sportverein
Insbesondere Kinder und Jugendliche bedürfen grundsätzlich einer Aufsicht.
Es ergeben sich Unterschiede hinsichtlich der Intensität der Aufsicht. Alter, Entwicklungsstand und Verantwortungsbewusstsein älterer Kinder und Jugendlicher lassen bei der Aufsichtsführung größere Freiräume zu. Gleichwohl sind auch hier alle nötigen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, um Schädigungen zu vermeiden.
Die Aufsichtspflicht erstreckt sich auf die gesamte Unterrichts- und Veranstaltungszeit einschließlich der Pausen und der Unterrichtswege sowie auf die gesamte Sportstätte, also auch auf die Umkleideräume und Zugänge zur Sportstätte.
Die verantwortlichen Übungsleitungen müssen alle denkbaren Maßnahmen ergreifen, Vorkehrungen und Anordnungen in Form von Geboten bzw. Verboten treffen, die zur Vermeidung von Schäden notwendig sind. Dabei hat sie auch unvorhergesehene Ereignisse in ihre Überlegungen, Anordnungen und Maßnahmen einzubeziehen.
Kinder sind nach der Sporteinheit an den/die Erziehungsberechtigte/n zu übergeben, es sei denn, es sind klare Absprachen mit den personensorgeberechtigten Personen abgesprochen.
Die Aufsichtsführung muss kontinuierlich, aktiv und präventiv sein.
Wertorientierung im Sport
Zur Wertorientierung im Sport gehören Werte wie Fairplay, Umgang mit anderen, Verantwortung und Sozialkompetenz.
„Wer den Gegner/die Gegnerin achtet und ihn/sie als Voraussetzung für ein gelingendes Zusammenspiel sieht, wir sein Verhalten so ausrichten, dass in einem sportlichen Wettkampf die Leistungen verglichen werden und der/die andere dabei nicht verletzt wird.“
Auf den Internetseiten www.vollwertsport.de werden zahlreiche Anregungen gegeben, welche Bedeutung Werte und Wertorientierung im Sport haben.
Doping und Medikamentenmissbrauch im Sport
Von der Sache her ist es nicht eindeutig zu klären, wann von Doping gesprochen werden soll und wann nicht.
Sportverbände, die WADA (Welt-Anti-Doping-Agentur), die NADA (ationale Anti Doping Agentur Deutschland) und das IOC nennen in ihrer Auflistung von verbotenen Dopingmitteln eine Reihe pharmakologischer Wirkstoffgruppen und medizinische Maßnahmen.
Dazu gehören vor allem Mittel, die die natürlichen Müdigkeitsreaktionen oder Stressreaktionen des Körpers unterdrücken sollen, die den Schmerz „abschalten“ können, die den Muskelaufbau unterstützen oder die
Ausdauerleistungsfähigkeit fördern können. Diese Wirkstoffe und Verfahren sind in umfangreichen Listen zusammengestellt.
Dopingliste – Mittel und Methoden
Stimulanzien: Fördern die Konzentration, heben die Ermüdungsschwelle an, schlaten körpereigene Warnsysteme aus, ermöglichen den Zugriff auf die autonom gestützten Reserven
Narkotika: Bekämpfen den Schmerz bei lang anhaltender Belastung oder nach Verletzung, synthetische anabole Steroide, fördern das Wachstum der Muskeln, steigern die Aggressionsbereitschaft, verringern das Körperfett
Meta-2-Agonisten: Fördern Kaft, Schnelligkeit und Konzentration
Diuretika: Erhöhen die Nierenfunktion zum Verschleiern der Einnahme verbotener Mittel, erhöhen die Flüssigkeitesausscheidung, um in einer niedrigen Gewichtsklasse starten zu können
Peptithormone (EPO, Wachstumshormone): Beeinflussen hormonelle Regelkreise, „Verdichten“ das Blut zur verbesserten Sauerstoffaufnahme, födern den Zellumbau und beschleunigen das Muskelwachstum
Kortikoide: Hemmen Schmerz und Entzündungen, steigern die Willenskraft
Cannabisprodukte: Regen an, entspannen, vermindern den Realitätsbezug und stärken das Selbstvertrauen
Blutdoping: Steigern der Zahl der roten Blutkörperchen durch Bluttransfusion, um die Sauerstoffversorgung zu verbessern
Doping im Breitensport
Nicht nur im Leitungssport/Spitzensport, sondern auch in Bereichen des Breitensports spielt Doping eine Rolle. Bei Volksläufen z.B. werden nicht selten hohe individuelle Leistungen erbracht.
Auch der Fitnesssport setzt zunehmend auf hohe Leistungen. Gerade junge Männer, die es sich zum Ziel gesetzt hat, Muskelmasse aufzubauen, können in Versuchung geraten, diesem Aufbau mit verbotenen Anabolika, die „unter dem Ladentisch“ gehandelt werden, nachzuhelfen.
„Medikamentenmissbrauch im Breitensport verstößt gegen den Grundsatz des Fairplay und gefährdet die eigene Gesundheit. Freizeitsport soll natürliche Fitness und Lebensfreude vermitteln – selbstverordnete Schmerztabletten, dubiose Wunderpillen aus dem Internet oder willkürlich eingesetzte Asthmasprays haben hier nichts zu suchen.“
DOSB-Präsident Thomas Bach (2011)
Doping im Leistungssport
Die Zukunft des Leistungssports wird durch Doping hochgradig gefährdet.
Wenn der Sport die Glaubwürdigkeit verliert, werden auf lange Sicht weniger Zuschauer/innen daran Interesse haben, so dass auch die Sponsoren ihre Unterstützungen einstellen. Der Leistungs- und Spitzensport wird nicht länger als pädagogisch wertvolles Erziehungsmittel für Jugendliche angesehen werden, so dass Eltern den Sport ihrer Kinder nicht mehr fördern.
Eine mit unerlaubten Dopingmitteln erbrachte Leistung muss als Betrug angesehen werden.
Verantwortung des Sportlers / der Sportlerin
Die/Der volljährige Sportler/in ist für das eigene Handeln voll verantwortlich.