Lehrer/innen handeln dabei unter der sog. Amtspflicht – Übungsleitende in Sportvereinen unterliegen keiner Amtspflicht, dennoch müssen sie bei einem Unfall ebenso nach bestem Wissen und Gewissen einschreiten.
Doch das unterbleibt oft aus der Angst, vielleicht aus Unkenntnis etwas falsch zu machen. Leider ist nicht allen Gruppenleitern bewusst, wie wichtig es ist, im empfohlenen Rhythmus von zwei Jahren die Erste-Hilfe-Kenntnisse aufzufrischen und so nicht nur auf dem aktuellen Stand zu sein, sondern die notwendigen Abläufe zu automatisieren. Bei der obligatorischen Verlängerung von Lizenzen (beispielsweise einer Trainerlizenz) wird aktuell ein aktueller Nachweis einer Erste-Hilfe-Ausbildung nicht immer abgefragt.
Die Stiftung Sicherheit im Sport appelliert an alle Sportvereine, Übungsleiter/innen und Trainer/innen, dass sie regelmäßig an Erste-Hilfe-Lehrgängen teilnehmen – zum Wohle der im Verein betreuten Sportler/innen und als individueller Beitrag in einer Gesellschaft, in der jede/r in die Lage kommen kann, helfen oder Hilfe annehmen zu müssen.
Die Erste-Hilfe-Ausbildung wurde 2015 auf neun Lerneinheiten reduziert und kann an einem Tag absolviert werden. Manche Notfälle sowie Verletzungen und Unfälle im Sport können jedoch auch vermieden werden. Vorsorge- und Sporteignungsuntersuchungen helfen dabei, ebenso eine regelmäßige Sichtung und Prüfung der Sicherheit von Sportanlagen und Sportgeräten. Auch die passenden Inhalte von Übungs- und Trainingsstunden helfen Schäden zu vermeiden: So haben etwa wissenschaftliche Studien nachgewiesen, dass rund 50 Prozent aller Kreuzbandverletzungen im Knie durch geeignete Übungs- und Trainingsmaßnahmen vermieden werden können. Übungsleitende sollten also auch bezüglich der Prävention von Verletzungen und Unfällen auf dem Laufenden sein.
Die Stiftung Sicherheit im Sport plädiert dafür, die Erste-Hilfe-Ausbildung im Sport um sechs Lerneinheiten zu ergänzen, in denen Unfallprävention und Sicherheit im Vordergrund stehen. Damit können Vorfälle mit der Notwendigkeit von Erste-Hilfe-Maßnahmen reduziert werden.
Die Stiftung Sicherheit im Sport bietet für diese Maßnahmen Unterstützung an.
Infos unter www.sicherheit.sport, Tel.: 0234 – 3226084, E-Mail: vorstand@sicherheit.sport
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