Neu: Qualifizierung zur „Befähigten Person“ für die Prüfung von Sportstätten und Sportgeräten

Neu: Qualifizierung zur „Befähigten Person“ für die Prüfung von Sportstätten und Sportgeräten

Sportstätten und Sportanlagen im Vereinsbesitz müssen jedes Jahr im Rahmen einer vorgeschriebenen Hauptinspektion von einer befähigten Person sicherheitstechnisch geprüft werden. Erkannte Mängel müssen umgehend von einer Fachfirma beseitigt werden. So tragen Vereine dazu bei, dass das Verletzungsrisiko sinkt und ihre Mitarbeitenden und die Sportler*innen sich sicher fühlen.
Die Verpflichtung zu regelmäßigen Prüfungen und Wartungen – die ohnehin unerlässlich sind – ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht (BGB § 823). Dazu gehören wöchentliche Sichtprüfungen, monatliche Funktionsprüfungen, jährliche Jahreshauptinspektionen sowie die Inspektion nach Installation (oder Prüfungen nach allen wesentlichen Veränderungen der Sportstätte).

Während die Sicht- und Funktionsprüfungen von Vereinen selbst erledigt werden können, etwa von unterwiesenen Übungsleitenden, Hallenwart*innen oder Hausmeister*innen, ist für die Jahreshauptinspektion eine ausgebildete, gemäß TRBS 1203 befähigte Person nötig.
Die Stiftung Sicherheit im Sport bietet eine Qualifizierungsmaßnahme, bei der die nötige Sachkunde erworben werden kann, um die wiederkehrenden Prüfungen durchführen zu können. Der Clou dabei: Die Teilnehmenden erwerben Kenntnisse, um sowohl Sportstätten im Außenbereich (Sportfreianlagen) als auch im Innenbereich (Sporthallen) zu prüfen.

Die Fortbildung findet vom 22.03.2023 bis 24.03.2023 im Sport- und Tagungszentrum in Hachen, Nordrhein-Westfalen, statt.
Infos zum Ablauf, den Kosten sowie die Anmeldung finden Sie hier. Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an dienstleistung@sicherheit.sport.

 

 

Nicole Jakobs | | 0 Kommentar(e)
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