Daraus ergibt sich ein hoher Bedarf an Sporträumen, der jedoch nicht über die vorhandenen normierten Sportstätten gedeckt werden kann. Oftmals ist das Sport- und Bewegungsangebot der Älteren jedoch nicht einmal auf diese normierten Sporthallen angewiesen. Ein einfacher Saal in einem Gemeindehaus würde für diesen Zweck durchaus ausreichend sein. Jedoch stellt sich hier die Frage, welche Sicherheitsanforderungen erfüllt sein müssen, um ein unfallfreies Sporttreiben zu gewährleisten.
Dieser Frage nahm sich die Stiftung Sicherheit im Sport an. Zusammen mit dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen erarbeiteten sie die „Handlungsempfehlung zur sicheren Nutzung nicht normierter Sport- und Bewegungsräumen für den Sport der Älteren“, die Ende Juli als Download und in einer Druckfassung erschien.
Die Handlungsempfehlung richtet sich vor allem an Anbieter wie z. B. Sportvereine, Übungsleiter/innen sowie auch an die Betreiber und Vermieter von Räumlichkeiten. Sie soll ihnen Orientierung bieten und praktische Beispiele zur Einrichtung eines sicheren Sportraums geben. Hierzu wurden Kriterien für die Nutzung von Räumlichkeiten benannt, eine Übersicht über die räumliche Eignung sowie Checklisten für die Sportpraxis erstellt und versicherungsrechtliche Aspekte angefügt.
Über 34 Seiten wird ein umfangreiches Bild über die Einrichtung eines nicht normierten Sport- und Bewegungsraums für den Sport der Älteren gegeben.
Die Handlungsempfehlung ist auf der Website der Stiftung Sicherheit im Sport downloadbar oder gegen eine Gebühr von € 4,50 in Briefmarken (für Druck und Versand) als Broschüre bei der Stiftung bestellbar.
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