Nach der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen zählen zu den Menschen mit Behinderungen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Um Teilhabe erlangen zu können, ist für sie die Barrierefreiheit zentral.
Um dafür Standards zu entwickeln, hat der Normenausschuss Sport (in dem auch die Stiftung vertreten ist) im DIN – Deutschen Institut für Normung beschlossen, einen Arbeitsausschuss mit Fragen der Inklusion in Sport und Freizeit zu befassen.
Im Arbeitsausschuss arbeiten Gleichstellungsbeauftragte, Initiativen, Stiftungen, Sportorganisationen, Architekten, Sportgerätehersteller und andere Interessengruppen unter Leitung von Obmann Norbert Moser (VBG) und Jens Bauch (DIN) zusammen.
In der konstituierenden Sitzung des Arbeitsausschusses am 20.03.2018 beim DIN-Institut in Berlin ging es etwa um die Frage, welche allgemeinen und spezifischen Aspekte für die Gesundheit und Unversehrtheit berücksichtigt werden müssen und was für die Sportunfallprävention im inklusiven Sport getan werden muss.
Die nächste Sitzung ist für Ende September vorgesehen. Ziel ist die Fertigstellung einer Handlungsempfehlung bis Anfang 2019.
Claus Weingärtner
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